Wichtige Informationen zur GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte) kurz "GEMA" vertritt die Urheberrechte der Komponisten und Künstler. Wird Musik vor Publikum gespielt, so verlangt die GEMA Gebühren dafür. Darum muss jede Musikveranstaltung
bei der GEMA angemeldet werden. Diese erhebt dann je nach Größenordnung und Veranstaltungskonzept eine Gebühr.
Private Feiern wie z.B.: Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Polterabende usw. sind im Sinne der GEMA in der Regel nicht
anmelde- und gebührenpflichtig. Bitte klären sie das im Einzelfall mit der zuständigen GEMA Direktion.
Im Sinne der GEMA ist Grundsätzlich der Veranstalter für die Zahlung der Gebühren
verantwortlich.